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   SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05   

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SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05 (https://dejure.org/2005,25062)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22.07.2005 - S 11 AS 18/05 (https://dejure.org/2005,25062)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - S 11 AS 18/05 (https://dejure.org/2005,25062)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    Aus der staatlichen Verpflichtung zu Schutz und Achtung der Menschenwürde (ggf. in Verbindung mit dem oben erörterten Sozialstaatsprinzip) folgt ein Anspruch des Einzelnen auf Gewährleistung der wirtschaftlichen Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (BVerfG, Beschluss vom 29.05.1990 - Az.: 1 BvL 20/84, BVerfGE 82, 60 ff.), d.h. auf Gewährleistung einer Lage, in der essenzielle Außengüter beschafft werden können.
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    Insbesondere die Abhängigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe von der Bedürftigkeit des Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistungen im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 16.07.1985 - Az.: 1 BvL 50/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/85, 1 BvR 1227/84, BverfGE 69, 272 bis 315) als eine Schutz- und Fürsorgeleistung verwirklicht wurde, die von der "Entwicklung der tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse" anhängig (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 04.09.2003 - Az.: B 11 AL 15/03 R, NZA 2004, 200, n.w.N.) und nach ihren Strukturprinzipien in weiten Teilen der Sozialhilfe vergleichbar war.
  • BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 15/03 R

    Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe - Übergangsregelung -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    Insbesondere die Abhängigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe von der Bedürftigkeit des Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistungen im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 16.07.1985 - Az.: 1 BvL 50/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/85, 1 BvR 1227/84, BverfGE 69, 272 bis 315) als eine Schutz- und Fürsorgeleistung verwirklicht wurde, die von der "Entwicklung der tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse" anhängig (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 04.09.2003 - Az.: B 11 AL 15/03 R, NZA 2004, 200, n.w.N.) und nach ihren Strukturprinzipien in weiten Teilen der Sozialhilfe vergleichbar war.
  • BVerfG, 17.12.1980 - 1 BvL 50/80

    Unzuständigkeit des Rechtspflegers zur Richtervorlage

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    Insbesondere die Abhängigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe von der Bedürftigkeit des Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistungen im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 16.07.1985 - Az.: 1 BvL 50/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/85, 1 BvR 1227/84, BverfGE 69, 272 bis 315) als eine Schutz- und Fürsorgeleistung verwirklicht wurde, die von der "Entwicklung der tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse" anhängig (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 04.09.2003 - Az.: B 11 AL 15/03 R, NZA 2004, 200, n.w.N.) und nach ihren Strukturprinzipien in weiten Teilen der Sozialhilfe vergleichbar war.
  • BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    Der Kläger kann sich auch nicht auf einen Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 1 GG) berufen, das nach der Rechtsprechung des BVerfG ohnehin nicht dazu dienen kann, Einzelregelungen zu modifizieren, deren Anwendung - wie hier - in bestimmten Fällen zu Härten und Unbilligkeiten führen mag (BVerfG, Beschluss vom 19.07.184 - Az.: 1 BvR 1614/83 zu § 1278 Reichsversicherungsordnung - RVO - vgl. auch Preis/Kellermann, Sgb 1999, 329 (331)).
  • SG Freiburg, 18.05.2005 - S 9 AS 1581/05

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III setzt damit einen Leistungsanspruch voraus, stellt aber selber keine Regelung dar, um einen solchen zu begründen (vgl. hierzu Sozialgericht - SG - Freiburg, Beschluss vom 09.06.2005 - Az.: S 9 AS 1581/05, zu recherchieren unter www.anhaltspunkte.de/zeitung).
  • SG Aachen, 22.06.2005 - S 11 AS 6/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    Soweit es nicht um die beschriebenen Mindestvoraussetzungen geht, steht es in der Entscheidung des Gesetzgebers, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer Staatsaufgaben gewährt werden kann und soll (BVerfG, a.a.O.; SG Aachen, Urteile vom 15.06.2005 - Az.: S 11 AS 6/05 und S 11 AS 15/05, zu recherchieren unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; Preis/Kellermann, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen, 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95

    Folgebescheid; Arbeitsförderung; Einbeziehung; Rechtsstreit; Bescheid;

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    Die Einbeziehung des Bescheides vom 18.04.2005 entsprechend § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - rechtfertigt sich - jedenfalls in der hier vorliegenden Konstellation - vor dem Hintergrund, dass die der weiteren Bewilligung zugrunde liegenden maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände mit denjenigen identisch sind, die zur Bewilligung vom 25.11.2005 geführt haben und durch den Bescheid ein Zeitraum geregelt wird, der sich nahtlos an den (zunächst) streitigen Zeitraum anschließt (vgl. hierzu Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen, Urteil vom 21.06.1996 - Az.: L 7 AR 211/95, Breithaupt 1997, 184 ff.).
  • SG Aachen, 15.06.2005 - S 11 AS 15/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 22.07.2005 - S 11 AS 18/05
    Soweit es nicht um die beschriebenen Mindestvoraussetzungen geht, steht es in der Entscheidung des Gesetzgebers, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer Staatsaufgaben gewährt werden kann und soll (BVerfG, a.a.O.; SG Aachen, Urteile vom 15.06.2005 - Az.: S 11 AS 6/05 und S 11 AS 15/05, zu recherchieren unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; Preis/Kellermann, a.a.O.).
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